Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat eine Initiativstellungnahme verabschiedet, in der er seine Empfehlungen für die EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für das nächste Jahrzehnt darlegt. Er fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, diese Empfehlungen bei der Gestaltung einer Strategie zu berücksichtigen, die sich auf das Leben von mehr als hundert Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa auswirken wird.

Der Berichterstatter für diese Stellungnahme, Ioannis Vardakastanis, sagte: „Die Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für das nächste Jahrzehnt muss sehr viel ehrgeiziger sein als die jetzige Strategie, insbesondere mit Blick auf das Monitoring und die Umsetzung, wo es großen Verbesserungsbedarf gibt.“

Mittlerweile haben die EU und alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen unterzeichnet und ratifiziert. Der EWSA fordert die Kommission daher auf, das Übereinkommen in der Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020–2030 in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen.

Die neue Strategie sollte auch Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der hiermit verbundenen Nachhaltigkeitsziele (SDG) und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte enthalten, was in der Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 nicht der Fall ist.

Dem EWSA ist es sehr wichtig, dass die Umsetzung des Übereinkommens und der EU-Agenda auf EU-Ebene überwacht wird. Er empfiehlt der Kommission, in allen Generaldirektionen, Agenturen und EU-Institutionen „Anlaufstellen für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen“ einzurichten. Auch in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher sollte das Thema Behinderungen zum Schwerpunkt gemacht werden, um die neue EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik zu unterstützen.

Der EWSA fordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politiken und Rechtsvorschriften der EU mit Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen durchgängig zu berücksichtigen. Die Agenda sollte eine Gesellschaft fördern, in der Vielfalt als zentraler Wert zählt und in der die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion uneingeschränkt gewahrt werden. (ll)