Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an „Your Europe, Your Say!“ (YEYS) 2019

EINLEITUNG

Im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) findet am 21./22. März 2019 zum zehnten Mal die Veranstaltung „Your Europe, Your Say!“ statt. Im Rahmen von „Your Europe, Your Say!“ erhalten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und den fünf Kandidatenländern (Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei) die Möglichkeit, den EWSA und seine Rolle kennenzulernen und sich zu einem bestimmten Thema auszutauschen und Empfehlungen vorzuschlagen. Dieses Jahr steht das Thema im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019.

1.          Anmeldung

1.1       Teilnahmebedingungen

Schulen können sich um eine Teilnahme bewerben, wenn

  • es sich um weiterführende Schulen mit Schülern im Alter von 16-18 Jahren handelt;
  • sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem der Kandidatenländer befinden;
  • sie von den staatlichen Schulämtern eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder Kandidatenländer anerkannt sind;
  • sie über einen Computer mit Internetzugang und E-Mail verfügen (um PDF-Dateien lesen und ausdrucken zu können);
  • sie eine Lehrkraft und drei Schüler/-innen im vorletzten Jahr einer weiterführenden Schule (16 Jahre und älter) auswählen, die sich auf Englisch verständigen können;
  • sie sich verpflichten, vor der Fahrt nach Brüssel die Themen der Veranstaltung im Unterricht behandeln und diskutieren zu lassen;
  • sie sich verpflichten, ein EWSA-Mitglied zu einer Informationsveranstaltung über die EU und den EWSA einzuladen, voraussichtlich in der Zeit von Januar bis Februar 2019 (Reise- und Aufenthaltskosten für das EWSA-Mitglied werden vom EWSA übernommen). Das Mitglied wird die ausgewählte Schule besuchen und sich mit den drei für die Reise nach Brüssel ausgesuchten Schülerinnen und Schülern treffen. Während seines Besuchs wird das Mitglied in einer oder mehreren Klassen der ausgewählten Schule einen Vortrag (über die EU, den EWSA und die Veranstaltung) halten;
  • sie die ausgewählten Schüler/-innen, ihre Klassenkameraden und möglichst alle Schülerinnen und Schüler der Schule darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Vorbereitungen der Veranstaltung sowie die Veranstaltung selbst unter den drei unter „WEITERE INFORMATIONEN“ angegebenen Adressen am Ende dieser Erläuterung auf Facebook, Twitter und Instagram zu verfolgen.

1.2       Anmeldungsverfahren

Teilnahmeinteressierte Schulen müssen vor dem 18. November 2018 das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite des EWSA ausfüllen.

Vor der Anmeldung muss die Schule eine begleitende Lehrkraft bestimmen, die in der Lage sein muss, sich auf Englisch zu verständigen. Sollte die Schule ausgewählt werden, fungiert diese begleitende Lehrkraft für den EWSA in der Vorbereitungsphase vor der Veranstaltung als alleiniger Ansprechpartner. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin muss die Wahl der begleitenden Lehrkraft im entsprechenden Abschnitt des Online-Anmeldeformulars bestätigen.

Auf dem Anmeldeformular sind der vollständige Name und die vollständige Anschrift der Schule, der Name und die Kontaktdaten des Schulleiters/der Schulleiterin und der begleitenden Lehrkraft sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der der gesamte Schriftverkehr mit der begleitenden Lehrkraft stattfinden kann. Das E-Mail-Konto muss regelmäßig auf den Eingang von E-Mails kontrolliert werden, da der Kontakt mit den Schulen vorwiegend per E-Mail stattfindet.

Pro Schule wird nur ein Anmeldeformular angenommen. Schulen, die sich mehrfach bewerben, werden automatisch ausgeschlossen.

Anmeldungen sind bis zum 18. November 2018 möglich.

1.3       Welche Verpflichtungen geht eine Schule mit der Anmeldung ein?

Mit der Anmeldung akzeptiert die Schule die allgemeinen Bedingungen für das Auswahlverfahren per Los, die Vorbereitung und die Teilnahme in Brüssel. Mit einer gültigen, fristgerechten Anmeldung ist lediglich die Teilnahme am Losverfahren, nicht jedoch die Teilnahme an der Veranstaltung sichergestellt.

Die Schulen, die per Losentscheid ausgewählt werden, verpflichten sich:

  • zur Auswahl und Anmeldung von drei Schüler/-innen, die in der Lage sind, Englisch zu sprechen und zu verstehen und die an der Veranstaltung in Brüssel in Begleitung einer Lehrkraft teilnehmen werden;
  • zur Einladung eines EWSA-Mitglieds zu einer Informationsveranstaltung in der Schule;
  • zur Kenntnisnahme und Erörterung eines vom EWSA vorgeschlagenen Papiers;
  • zur Mitteilung der Ergebnisse ihrer Arbeit während der Veranstaltung in Brüssel durch eine aktive Teilnahme an den Diskussionen;
  • zur Übersendung eines Fotos der Schule (z. B. des Haupteingangs) und eines Gruppenfotos der drei ausgewählten Schüler/-innen und der begleitenden Lehrkraft sowie einer Genehmigung zur Nutzung dieser Fotos in EWSA-Veröffentlichungen, auf den Internetseiten des EWSA und in sozialen Netzwerken;
  • zur Genehmigung der Nennung der Namen der Schüler/-innen und der Lehrkraft und der Nutzung der während des Besuches des EWSA-Mitglieds in der Schule aufgenommenen Bilder der Schüler/-innen und der Lehrkraft in EWSA-Veröffentlichungen, auf den Internetseiten des EWSA und den damit verbundenen sozialen Netzwerken. Zur Beachtung: Sofern die Schule nichts anderes bestimmt, gilt diese Genehmigung für alle Personen, Gebäude und Objekte, die auf den Bildern zu sehen sind;
  • zur Genehmigung der Nennung der Namen der Schüler/-innen und der Lehrkraft und der Nutzung der während der Teilnahme in Brüssel aufgenommenen Bilder der Schüler/-innen und der Lehrkraft in EWSA-Veröffentlichungen, auf den Internetseiten des EWSA und den damit verbundenen sozialen Netzwerken;
  • zur Bereitstellung aller Presseausschnitte im Zusammenhang mit dem Besuch eines EWSA‑Mitglieds in der Schule oder bezüglich der Teilnahme der Schule an der Veranstaltung;
  • zur unverzüglichen Bekanntgabe jeglicher Änderung gegenüber den Organisatoren im EWSA (z. B. bezüglich der begleitenden Lehrkraft, der teilnehmenden Schüler/-innen, der E‑Mail‑Adresse);
  • zur Gewährleistung der Nachbereitung der Veranstaltung vor Ort, sowohl in der Schule als auch anderswo (z. B. können die angenommenen Empfehlungen oder allgemein Informationen über die Veranstaltung verbreitet werden).

1.4       Was geschieht, wenn eine Schule ihren Verpflichtungen nicht nachkommt?

Eine Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt unmittelbar zum Ausschluss der Schule und ihrer Schüler/-innen von der Veranstaltung.

2.          Auswahl der Schulen

Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt bis Ende November 2018 per Losentscheid unter allen Schulen, die fristgerecht eine Anmeldung eingereicht haben. Im Folgejahr nach einer Teilnahme an der Veranstaltung in Brüssel kann sich eine ausgewählte Schule nicht erneut bewerben (erst im zweiten Jahr ist eine erneute Bewerbung wieder möglich). Die Ziehung der Namen erfolgt in Anwesenheit des Vizepräsidenten des EWSA, der gewährleistet, dass die Auslosung regelgemäß erfolgt. Aus jedem Land wird eine Schule ausgewählt. Jede ausgewählte Schule wird per E-Mail einzeln über ihre Auswahl unterrichtet, und die Schulnamen werden Anfang Dezember 2018 auf dem Internetportal des EWSA bekanntgegeben.

3.          Auswahl und Anmeldung der Schüler/-innen, die nach Brüssel reisen

Die teilnehmenden Schulen wählen drei Schüler/-innen aus, die am 21./22. März 2019 an den Workshops in Brüssel teilnehmen. Diese Schüler/-innen sollten sich im vorletzten Jahr einer weiterführenden Schule befinden (und 16 Jahre oder älter sein) und sich in Englisch ausdrücken können.

3.1       Auswahlkriterien

Die Schulen wählen die Schüler/-innen, die sie vertreten, selbst aus. Sie können nach eigenen Auswahlkriterien vorgehen, solange diese klar, gerecht und nicht-diskriminierend sind. Aus Gründen der Gleichstellung sollte die ausgewählte Schülergruppe aus mindestens einem Schüler und einer Schülerin bestehen (ausgenommen reine Jungen- und Mädchenschulen).

3.2       Teilnahme behinderter Schüler/-innen

Die Schulen müssen sicherstellen, dass auch behinderte Schüler/-innen an der Veranstaltung teilnehmen können. Die Räumlichkeiten des EWSA sind so gestaltet, dass sie Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Sollten spezielle Vorkehrungen erforderlich seien, müssen die Schulen die Organisatoren im EWSA frühzeitig entsprechend unterrichten.

3.3       Anmeldung der Schüler/-innen

Bis Anfang Dezember 2018 müssen die ausgewählten Schulen die von ihnen ausgewählten drei Schüler/-innen zur Teilnahme an „Your Europe, Your Say!“ 2019 anmelden. Vor der Anmeldung der Schüler/-innen müssen die Schulen eine schriftliche Zustimmung (Teilnahmeerlaubnisformular) des erziehungsberechtigten Elternteils oder der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds einholen.

3.4       Teilnahmeerlaubnis (Formular)

Die Schulen, die an der Veranstaltung teilnehmen, müssen für jede(n) Schüler/-in eine Teilnahmeerlaubnis vorlegen. Das Formular kann, sobald es verfügbar ist, von der Internetseite des EWSA in allen Amtssprachen der EU heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es ist von dem erziehungsberechtigten Elternteil, den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin sowie vom Schulleiter zu unterzeichnen. Anschließend ist das Formular vor dem 11. Dezember 2018 per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin an den EWSA zu übersenden. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Kopie leserlich ist.

Per Post:           Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

VMA 05/55

Rue Belliard 99

1040 Brüssel (Belgien)

Per E-Mail:      youreurope@eesc.europa.eu

In diesem Formular wird von dem erziehungsberechtigten Elternteil, den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin sowie vom Schulleiter bestätigt, dass

  • die Schülerin/der Schüler die Einwilligung hat, zu der Veranstaltung nach Brüssel zu reisen;
  • der Name der Schülerin/des Schülers in Publikationen des EWSA sowie auf den Internetseiten des EWSA und den damit verbundenen sozialen Netzwerken mit Fotos der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers und/oder Videoaufzeichnungen der Sitzung veröffentlicht werden darf;
  • die Schülerin/der Schüler während der Fahrt nach Brüssel und während des dortigen Aufenthalts von der begleitenden Lehrkraft beaufsichtigt wird.

Eine Teilnahme der Schülerin/des Schülers an der Veranstaltung ist ohne den fristgerechten Eingang dieser Teilnahmeerlaubnis und der Ausweiskopie nicht möglich.

3.5       Schutz personenbezogener Daten

Der EWSA sichert den Schutz aller personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu. Zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit werden von der Veranstaltung „Your Europe, Your Say!“ 2019 Filmaufnahmen und Fotos gemacht.

4.          Vorbereitung der Veranstaltung in den Schulen

Ein Mitglied des Ausschusses wird die ausgewählten Schulen voraussichtlich in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2019 besuchen. Das Mitglied stellt Informationen über den EWSA und seine Arbeitsweise zur Verfügung und legt das Arbeitspapier der Veranstaltung vor und erörtert es. Der EWSA trägt die Reise- und Aufenthaltskosten des Mitglieds. Der EWSA wird auch pressegerichtete Initiativen ergreifen. Die Presseabteilung des EWSA wird mit den Schulen und den EWSA‑Mitgliedern zusammenarbeiten, um Medien dazu zu bewegen, den Besuch zu verfolgen und gegebenenfalls daran teilzunehmen. Wir würden uns über eine entsprechende Unterstützung Ihrerseits freuen.

Alle wichtigen Informationen über die Veranstaltung werden auf der Internetseite des EWSA veröffentlicht. Dementsprechend sind die beteiligten Lehrer/-innen gehalten, diese Internetseite regelmäßig zu besuchen.

Bis Mitte Januar 2019 wird den teilnehmenden Schulen ein Arbeitspapier mit offenen Fragen zugehen, das den Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrern bei der Entwicklung ihrer Ideen und der Vorbereitung auf die Diskussionen in Brüssel helfen soll. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte müssen diese Fragen in der Klasse diskutieren und versuchen, sie zu beantworten, damit sie auf die dann in Brüssel stattfindenden Diskussionen vorbereitet sind.

5.          Veranstaltung in Brüssel

5.1       Verantwortung

Die volle Verantwortung für die Schüler/-innen und die Lehrkraft während ihres Aufenthalts in Brüssel sowie während der Reise zu und von der Veranstaltung liegt allein bei den teilnehmenden Schulen, die durch die begleitende Lehrkraft vertreten werden.

Die Schüler/-innen und die begleitende Lehrkraft müssen die erforderlichen Reisedokumente (d. h. einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis) bei sich haben.

Darüber hinaus müssen sie eine Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben (diese ist kostenlos bei örtlichen Versicherungen und/oder Krankenkassen erhältlich) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung, wenn die Versicherungskarte nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann (Näheres dazu finden Sie hier: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de).

Die Schüler/-innen und Lehrkräfte aus den Kandidatenländern müssen sich innerhalb ihres nationalen Gesundheitssystems oder bei einer privaten Versicherung informieren, wie ihr Versicherungsschutz im Ausland sichergestellt werden kann.

Die teilnehmenden Schulen und/oder die Eltern der teilnehmenden Schüler/-innen müssen eine Reiseversicherung abschließen. Die entsprechenden Kosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen (in manchen Schulen könnten für Schulreisen ins Ausland Versicherungen bestehen und/oder die Schüler/-innen könnten bereits über eine Familienversicherung versichert sein). Die teilnehmenden Lehrkräfte sollten ebenfalls über einen Reiseversicherungsschutz verfügen.

Alle Schüler/-innen und Lehrkräfte sind über den EWSA gegen Unfälle versichert, die sich während der Veranstaltung in Belgien ereignen könnten.

Entsprechend den nachstehenden Bedingungen übernimmt der EWSA die Organisation und die Kosten der Reise und der Unterbringung der Schüler/-innen und der begleitenden Lehrkraft aus jedem Mitgliedstaat und Kandidatenland.

5.2       Vorkehrungen für die Veranstaltung

Die Veranstaltung findet am 21./22. März 2019 statt. Die Schüler/-innen werden am Mittwoch, dem 20. März 2019 in Brüssel ankommen und am Samstag, dem 23. März 2019, heimreisen.

Die teilnehmenden Schulen werden im Vorfeld über die genauen Modalitäten der Veranstaltung unterrichtet.

Die teilnehmenden Schulen werden gebeten, für das Abschiedsabendessen am 22. März einen nationalen kulturellen Beitrag (z. B. traditionelle Tänze und/oder Musik – keine Powerpointpräsentation) von maximal 2-3 Minuten Länge vorzuschlagen.

5.3       Arbeitssprachen

Die Arbeitsgruppen werden in englischer Sprache abgehalten. In den Plenarsitzungen findet eine Verdolmetschung aus dem/ins Englische und Französische statt. Wie bereits erwähnt, ist im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der Diskussionen in den Arbeitsgruppen sicherzustellen, dass sowohl die Schüler/-innen als auch die sie begleitenden Lehrkräfte in der Lage sind, sich auf Englisch zu verständigen. Parallel finden Aktivitäten für die Lehrkräfte statt.

5.4       Kosten

Der EWSA trägt die folgenden Kosten der Schüler/-innen und ihrer Lehrkräfte:

  • Aufenthalt in Brüssel (drei Übernachtungen mit Frühstück);
  • Reise mit Flugzeug oder Zug vom jeweiligen Herkunftsland nach Brüssel (einschließlich Anschlussflüge oder Anschlussfernzüge, falls erforderlich). Die Reise kann je nach Herkunftsland der Teilnehmer mit dem Flugzeug oder der Bahn erfolgen. Die teilnehmenden Schulen werden über die genauen Modalitäten unterrichtet;
  • bitte beachten Sie, dass die Buchung der Reise und des Hotels sowie die Begleichung der entsprechenden Rechnung direkt und ausschließlich vom EWSA über sein Reisebüro durchgeführt werden. Der EWSA trägt keinerlei Verantwortung für eventuelle zusätzliche Übernachtungen und offene Rechnungen;
  • Fahrten vom Brüsseler Flughafen/Bahnhof zum Hotel und zurück;
  • Mittag- und Abendessen am Donnerstag, dem 21. März 2019 sowie Mittag- und Abendessen am Freitag, dem 22. März 2019.

Die Teilnehmer müssen sich rechtzeitig vor der planmäßigen Abfahrts-/Abflugzeit nach Brüssel am jeweiligen Bahnhof/Flughafen einfinden. Wenn sie ihren Zug oder Flug verpassen und dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gewährt der EWSA keine Erstattung und/oder Entschädigung und übernimmt keine Kosten für neue Tickets oder die Umbuchung bereits ausgestellter Tickets oder für eine Unterkunft oder Verpflegung.

NB: Im Herkunftsland werden die Fahrtkosten zum/vom Abreisebahnhof/-flughafen nicht vom EWSA getragen/erstattet. Das bedeutet, dass die Kosten der Fahrt zum und vom Bahnhof bzw. Flughafen, von dem die Abreise nach Brüssel erfolgt, von den Teilnehmern zu tragen sind.

WEITERE INFORMATIONEN

Allgemeine Informationen über den EWSA sind auf der Internetseite des EWSA abrufbar: www.eesc.europa.eu

Sämtliche Informationen über „Your Europe, Your Say!“ 2019 sind auf der entsprechenden Internetseite abrufbar: www.eesc.europa.eu/yeys2019

Sie können sich mit Ihren Fragen auch per E-Mail an die Organisatoren im EWSA wenden: youreurope@eesc.europa.eu

Downloads

Rules YEYS) 2019