Beratender Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum

Der Beratende Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (BA-EWR) ist Bestandteil des EWR-Abkommens (Artikel 96) und wurde bei dessen Inkrafttreten im Jahr 1994 gegründet. Er vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere Akteure der Zivilgesellschaft aus den EWR-Mitgliedstaaten. Neben den EU-Mitgliedstaaten sind Island, Liechtenstein und Norwegen darin vertreten. Die Schweiz entsendet Beobachter.

Dem Beratenden Ausschuss gehören Vertreter des EWSA und des EFTA-Konsultativkomitees an. Der BA-EWR kommt einmal jährlich zusammen.

Bei jedem seiner Treffen nimmt der BA-EWR Entschließungen und Berichte zu verschiedenen Aspekten des Binnenmarkts sowie zu wichtigen Entwicklungen im EWR an. Die Entschließungen werden dem EWR-Rat zur Kenntnisnahme übermittelt.