Interne Beratungsgruppe EU-Georgien

Artikel 240 des Assoziierungsabkommens EU-Georgien sieht vor, dass jede Vertragspartei eine Interne Beratungsgruppe für nachhaltige Entwicklung einberuft, deren Aufgabe es ist, bei Fragen im Zusammenhang mit dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ beratende Unterstützung zu leisten.

Den Internen Beratungsgruppen gehören unabhängige repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft an, wobei Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt, wie etwa Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und weitere relevante Interessenträger in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind.

Die Interne Beratungsgruppe EU-Georgien wurde Mitte 2015 eingerichtet. Ihre Mitglieder kommen aus dem EWSA und aus europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft.

Die erste gemeinsame Sitzung zwischen den Internen Beratungsgruppen Georgiens und der EU fand am 7. Januar 2016 in Tiflis statt.

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Rules of procedure of the EU Domestic Advisory Group created under Article 240.4 of the EU-Georgia Association Agreement