Partnerships

Sie vertreten

  • eine Organisation der Zivilgesellschaft

oder

  • ein Organ der EU, das mit einer Organisation der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet,

und Sie organisieren eine Veranstaltung,

  • die für die Arbeit des EWSA relevant ist,
  • einen Bezug zu den Politikfeldern der EU hat,
  • zu Fragen von großer Relevanz für die Zivilgesellschaft –

dann können Sie sich um eine Partnerschaft mit dem EWSA bewerben.

ABLAUF

  • Lesen Sie den Abschnitt „Schritt für Schritt“ sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass Sie alle vorstehend genannten Bedingungen erfüllen können.
  • Reichen Sie bitte folgendes Online-Formular ausgefüllt ein: Online-Formular.
  • Ihr Antrag wird geprüft, und Sie werden über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
  • Für weitere schicken Sie bitte eine E-Mail an: partnerships@eesc.europa.eu

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit aus Sicherheitsgründen oder bei Nichtbeachtung der geltenden Leitlinien widerrufen werden, ohne dass der Antragsteller Anspruch auf Schadenersatz hat.

Pflichten der Organisatoren:

  • Ausfüllen des Formulars und Annahme der Bedingungen für die Organisation einer Partnerschaft
  • Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb der Fristen gemäß dem Abschnitt „Schritt für Schritt
  • Ausdrückliche Verpflichtung, für in den Räumlichkeiten des EWSA abgehaltene Veranstaltungen keine Teilnahmegebühr zu erheben.
  • Einhaltung der Arbeitszeiten im EWSA (9.00 bis 17.30 Uhr), Mittagspause (mindestens 1,5 Stunden) bei der Planung Ihrer Veranstaltung
  • Verwendung des Logos des EWSA in allen Dokumenten, Werbebannern und Zugangsausweisen für die Veranstaltung
  • Gewährleistung eines umfassenden Registrierungsverfahrens am Tag der Veranstaltung (Prüfung der Identität anhand der Liste der Personalausweise vor der Ausstellung eines Zugangsausweises)
  • Gestaltung von Grafiken und Werbebannern
  • Zusage, dass der Saal nach der Sitzung wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt wird
  • Zusendung eines Berichts über die Veranstaltung an den EWSA

Praktische Vorkehrungen

  • Ort: Sitzungssäle – bis zu 180 Plätze
  • Technische Anlagen: PC, Projektor, Audio- und Videoaufzeichnung, Dolmetschkabinen usw.

Der EWSA übernimmt/stellt keine:

  • Verdolmetschung
  • Gastronomie
  • Anzeigetafeln und Anstecker
  • Lagermöglichkeiten
  • Grafiken
  • Registrierungsverfahren

Downloads

Guidelines for organising events in partnership with the EESC